Rechtsgebiete, in denen die notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist
In diesem Abschnitt will ich nur die Aufgabengebiete des Notars beschreiben, aber keine Rechtsauskünfte geben und auch keine neuen Rechtsentwicklungen darstellen.
Neue Rechtsentwicklungen, die die notarielle Tätigkeit betreffen, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer www.bnotk.de oder des Deutschen Notarinstituts www.dnoti.de
Meine Darstellung hier gliedert sich:
- Allgemein
- Grundstücksrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Gesellschaftsrecht
Diese Darstellung notarieller Aufgabengebiete zeigt wie umfangreich das Tätigkeitsgebiet jedes Notars ist, dabei ist sie noch lange nicht vollständig.
Die Aufzählung zeigt aber auch, dass der Gesetzgeber den Gang zum Notar immer dann vorschreibt, wenn eine Angelegenheit für die Betroffenen besonders wichtig und weitreichend ist und Missverständnisse und Fälschungen sicher ausgeschlossen werden sollen. Selbstverständlich muss jeder Notar für die Einhaltung seiner Berufspflichten und die Wahrung der Rechtlichkeit einstehen.
So erklärt sich, warum die österreichische Notarkammer den Slogan erfunden hat: